Allgemeines

Mit dem Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals „Soziale Stadt“) unterstützen Bund und Land die Aufwertung von städtebaulich und wirtschaftlich benachteiligten Stadtteilen. Ziel ist es die Wohn- und Lebensverhältnisse in den Quartieren nachhaltig zu verbessern. Im Vordergrund stehen städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur, den öffentlichen Raum und die Qualität des Wohnens. Auch der soziale Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen sollen gestärkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, wurden in Koblenz-Neuendorf unter Beteiligung von Anwohnern und in Neuendorf tätigen Fachkräften verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Diese werden nun nach und nach umgesetzt.

Mit dem Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals „Soziale Stadt“) unterstützen Bund und Land die Aufwertung von städtebaulich und wirtschaftlich benachteiligten Stadtteilen. Ziel ist es die Wohn- und Lebensverhältnisse in den Quartieren nachhaltig zu verbessern. Im Vordergrund stehen städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur, den öffentlichen Raum und die Qualität des Wohnens. Auch der soziale Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen sollen gestärkt werden. Um diese Ziele zu erreichen, wurden in Koblenz-Neuendorf unter Beteiligung von Anwohnern und in Neuendorf tätigen Fachkräften verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Diese werden nun nach und nach umgesetzt.

Die gesetzliche Grundlage:

Für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (ehemals „Soziale Stadt“) gibt es eine gesetzliche Grundlage im Baugesetzbuch (§§ 165ff. BauGB). In der gesetzlichen Grundlage ist vorgesehen, dass die Fördergelder eingesetzt werden sollen, um Maßnahmen „zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht“ umzusetzen (§ 171e Absatz 2, Satz 1 BauGB). Aus diesem Grund muss zu Beginn einer Förderung durch das Programm „Sozialer Zusammenhalt” zunächst ein Fördergebiet festgelegt werden. Dies passiert in einem sogenannten „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept” (kurz: ISEK)



Weitere Informationen zur Sozialen Stadt finden Sie hier:


Fördergebiet
Maßnahmen
ISEK
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