M4.4 Einrichtung einer Denkmalzone und/oder Erlass einer Gestaltungssatzung sowie die Bereitstellung eines Beratungsangebots zur ortstypischen und denkmalgerechten Gestaltung von Gebäuden prüfen

Eigentlich ist der alte Ortskern sehr schön mit seinen alten Gebäuden, jedoch besteht die Gefahr, dass das Bild durch moderne Bauten und Umbauten zerstört wird. Deshalb wurde nach umgehender Prüfung eine Denkmalzone errichtet und ein Beratungsangebot für Hauseigentümer veranlasst, damit diese ihre Gebäude denkmalgerecht sanieren können.
M4.4 Denkmalzone + Beratungsangebote
Ausgangssituation

Der alte Ortskern kann einen mit seinen Gassen, Skulpturen und Tordurchfahrten in eine frühere Zeit zurückversetzen. Diese Strukturen mit ihrem Charme sollen erhalten bleiben.

Zielsetzung

Ziel ist es, das alte Ortsbild zu erhalten, aufzuwerten und langfristig zu sichern. Dies gilt vor allem für den Bereich zwischen Hochstraße und Rheinufer. Hier müsste geprüft werden, inwieweit eine Unterschutzstellung als Denkmalzone nach § 5 Landesdenkmalschutzgesetz möglich ist. Alternativ könnte mit einer Gestaltungssatzung nach § 88 Landesbauordnung verhindert werden, dass die gewachsene Struktur durch Umbau, Sanierung oder Neubau zerstört wird. Sie sollte auch Regelungen für die Gestaltung von Grundstücksabgrenzungen und Hofzufahrten enthalten. Insbesondere im Bereich der schmalen Gassen entfalten Mauern und Abgrenzungen der Garten- und Hofbereiche eine große Wirkung. Darüber hinaus könnte ein Beratungsangebot betroffene Hauseigentümer im Hinblick auf eine denkmalgerechte, sich in das Ortsbild einfügende Sanierung ihrer Gebäude unterstützen. Gerade die zahlreichen Details, wie Inschriften, Skulpturen oder Tordurchfahrten, verdienen bei Erhaltungs-, Umgestaltungs- und Aufwertungsmaßnahmen eine besondere Aufmerksamkeit.

Projektstand/Umsetzung

Die Prüfung wurde 2020 abgeschlossen und die Ergebnisse in dem neuen Bebauungsplan berücksichtigt.
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