Das Fördergebiet

Was ist ein Fördergebiet und wie sieht das Neuendorfer Fördergebiet aus?

Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, muss mit dem Start ein klar abgegrenztes Fördergebiet festgelegt werden. Es können nur Maßnahmen und Projekte gefördert werden, die in diesem Gebiet liegen.

In Neuendorf wurde ein großes Fördergebiet festgelegt. Es erstreckt sich über die Großsiedlung und die Wohngebäude rund ums „Kreutzchen“ über das angrenzende Alt-Neuendorf bis hin zum Rhein-Ufer. Im Norden schließt das Fördergebiet kleine Teile von Wallersheim ein und ein kleines Gebiet von Koblenz Lützel im Süden entlang der „Memeler Straße“. Im Osten wird das Gebiet vom Rhein abgeschlossen, im Westen zieht sich die Grenze im Süden entlang der Straße „Wingertsweg“, läuft dann ein Stück entlang der „Herberichstraße“, um die Großwohnsiedlung entlang des „Schillwegs“ und der „Max-Bär-Straße“ einzuschließen. Im Norden schließt die Grenze dann entlang der Hans-Bellinghausen-Straße“ die Reihenhaussiedlung mit ein und verläuft entlang der Grünflächen bis zum Rhein. Das Gebiet ist ungefähr 69 Hektar groß und hat etwa 5.600 Einwohnerinnen und Einwohner. Auf der Abbildung ist das Programmgebiet noch einmal gut zu erkennen.

 
Fördergebiet
 
Foerdergebiet_KO_Neuendorf_ISEK
Damit die Maßnahmen 2.1 und 3.10 bedarfsgerecht umgesetzt werden können, soll das Fördergebiet an zwei Stellen erweitert werden. Gleichzeitig soll das Gebiet „Goethewäldchen“ aus dem Fördergebiet „Soziale Stadt Neuendorf“ in das Fördergebiet „Stadtgrün Lützel“ integriert werden, da es sich sowohl räumlich als auch von den Handlungszielen her dort besser integrieren lässt.
In der Maßnahme 2.1 Grünzone Neuendorf-Wallersheim wird die Verbindung der Großsiedlung mit den Fußwegen am Rhein über eine zusammenhängende Grünverbindung geschaffen. Da das alte Fördergebiet kleine Parzellen nicht beinhaltet, die für eine lückenlose Grünverbindung aber notwendig sind, ist eine minimale Anpassung des Fördergebiets an diesen Stellen notwendig. Die Erweiterungsfläche befindet sich am nördlichen Ende des Fördergebiets und an der Ostseite der Hochstraße. Die Gebietserweiterung dient als Lückenschluss zur geplanten Aufwertung von Fußwegen zum und vom Rhein und ist dadurch funktional gerechtfertigt. Zudem kann die Gebietserweiterung aus den Zielen der Handlungsfelder 2 und 3 abgeleitet werden. Sie trägt insbesondere wesentlich zu einer Attraktivitätssteigerung der Freiräume und Grünachsen (Handlungsfeld 2 – Ziel 1), zu mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger (Handlungsfeld 2 – Ziel 2), zur Aufwertung des Wohnumfelds (Handlungsfeld 3 – Ziel 1) sowie zur multifunktionalen Nutzung der Freiräume (Handlungsfeld 3 – Ziel 2) bei.

Die Maßnahme 3.10 „Bewegungs- und Spielangebote für Jugendliche und junge Erwachsene schaffen“ soll im Zuge der Fortschreibung bedarfsgerecht zu „Umgestaltung der Freiflächen am Schillweg“ konkretisiert werden. Zur Umsetzung der Maßnahme bedarf es einer Erweiterung des Fördergebiets um die Grünfläche zwischen Schillweg, Herberichstraße und Werner-von-Siemens-Straße. Diese bedarfsgerechte Anpassung war ein zentrales Ergebnis der Schlüsselpersonengespräche, des Verwaltungsworkshops und der Zwischenbilanzkonferenz. In den jeweiligen Beteiligungsangeboten wurde mehrfach angeregt, die betreffende Grünfläche zwischen Schillweg, Herberichstraße und Werner-von-Siemens-Straße für diverse Bewegungsangebote für Jugendliche zu erschließen (bspw. Kleiner Skatepark, Fitnessgeräte, Bewegungspark, weiteres Fußball-Kleinspielfeld usw.). Das Gebiet würde sich dafür anbieten, da es durch zusätzliche Bewegungsflächen attraktive Treffpunkte für Jugendliche außerhalb des dicht bebauten Wohnquartiers schaffen könnte. Die Schaffung weiterer Angebote scheint notwendig, um aktuelle und zukünftige Nutzungskonflikte auf den bereits bestehenden und sehr begrenzten Bewegungsflächen in der Großsiedlung zu lösen.
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